Umzugsplan

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Wohnungs­geber­bestätigung online ausfüllen

Die Bestätigung des Vermieters für die Anmeldung beim Bürgeramt: am Handy ausfüllen, auf dem Display unterschreiben, sofort als PDF. Ohne Konto, ohne E-Mail-Adresse.

Als Mieter/in kannst du alles vorbereiten und deinem Vermieter einen Link zum Prüfen und Unterschreiben schicken. Lieber auf Papier? Leeres PDF-Formular

Was ist die Wohnungs­geber­bestätigung?

Wer in eine Wohnung einzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anmelden (§ 17 Abs. 1 BMG). Dafür braucht die Behörde eine Bestätigung des Wohnungsgebers, dass du tatsächlich eingezogen bist. Der Wohnungsgeber ist verpflichtet, dabei mitzuwirken, und muss dir den Einzug innerhalb dieser zwei Wochen schriftlich bestätigen (§ 19 Abs. 1 BMG). Früher hieß das Formular Vermieterbescheinigung oder Wohnungsgeberbescheinigung.

Was drinstehen muss

Ein amtliches Formular schreibt das Gesetz nicht vor, wohl aber den Inhalt (§ 19 Abs. 3 BMG). Das PDF von dieser Seite enthält genau diese Angaben:

Dazu kommen Ort, Datum und die Unterschrift des Wohnungsgebers oder der Person, die er beauftragt hat, sowie der Hinweis auf das Verbot von Scheinanmeldungen. Viele Städte bieten eigene Vordrucke an. Sie verlangen dieselben Angaben, nur in anderem Layout.

Wer ist Wohnungsgeber?

Wer die Bestätigung ausstellt
SituationWohnungsgeberEigentümer im Formular
Mietwohnung, Vermieter ist Eigentümerder Vermieterentfällt
Mietwohnung über eine Hausverwaltungder Vermieter; die Hausverwaltung kann als beauftragte Person unterschreibenentfällt, wenn der Vermieter Eigentümer ist
Untermiete, Zimmer in einer WGdie Hauptmieterin oder der HauptmieterName des Eigentümers der Wohnung
Einzug in die eigene Wohnungdu selbstentfällt
Einzug bei Eltern oder Partnerwer die Wohnung gemietet hat oder besitztEigentümer, falls das jemand anderes ist

Ausstellen darf die Bestätigung nur der Wohnungsgeber oder eine von ihm beauftragte Person (§ 19 Abs. 1 Satz 5 BMG). Wer sie sich als Mieter selbst ausstellt, handelt ordnungswidrig (§ 54 Abs. 2 Nr. 4 BMG). Deshalb bereitet der Link auf dieser Seite das Formular nur vor: Prüfen und unterschreiben muss der Wohnungsgeber.

So gehst du vor

  1. Trage Einzugsdatum, Anschrift der Wohnung und alle einziehenden Personen ein. Bis zu 20 Personen passen in eine Bestätigung, auch Kinder.
  2. Trage den Wohnungsgeber ein. Setze das Häkchen, wenn er nicht Eigentümer ist oder eine Hausverwaltung für ihn unterschreibt.
  3. Bist du der Wohnungsgeber: unterschreibe auf dem Display und lade das PDF herunter. Bist du Mieter/in: erstelle den Link und schick ihn deinem Vermieter. Er öffnet ihn auf seinem Handy, prüft die Angaben, unterschreibt und schickt dir das PDF zurück.
  4. Bring das PDF ausgedruckt oder auf dem Handy zum Termin beim Bürgeramt, wie es deine Stadt verlangt.

Beispiel

Anna und Jonas Becker ziehen am 01.11.2026 in die Lindenstraße 8, 3. OG links, 50667 Köln. Vermieterin ist Petra Klein, die Wohnung gehört ihr. Die Bestätigung unterschreibt die Hausverwaltung Rhein GmbH in ihrem Auftrag.

So steht es im PDF
AbschnittEintrag
WohnungsgeberPetra Klein mit Anschrift; Hinweis: zugleich Eigentümerin
Beauftragte PersonHausverwaltung Rhein GmbH mit Anschrift
WohnungLindenstraße 8, 50667 Köln; Zusatz 3. OG links
Einzug„In die oben genannte Wohnung sind am 01.11.2026 folgende Personen eingezogen“: 1. Becker, Anna; 2. Becker, Jonas
BestätigungOrt, Datum, Unterschrift der beauftragten Person

Fristen

Die Bestätigung muss innerhalb der zwei Wochen vorliegen, in denen du dich anmelden musst. Die Umzugs-Checkliste erinnert dich 1 Woche vorher daran, sie zu holen:

Einzug, Erinnerung im Plan, letzter Tag der Anmeldung
Einzug amBestätigung holen bisAnmelden bis
So., 1. Nov. 2026So., 25. Okt. 2026So., 15. Nov. 2026
Di., 15. Dez. 2026Di., 8. Dez. 2026Di., 29. Dez. 2026
Sa., 30. Jan. 2027Sa., 23. Jan. 2027Sa., 13. Feb. 2027

Verweigert der Wohnungsgeber die Bestätigung oder bekommst du sie nicht rechtzeitig, musst du das der Meldebehörde unverzüglich mitteilen (§ 19 Abs. 2 BMG). Ein Wohnungsgeber, der den Einzug nicht, nicht richtig oder nicht rechtzeitig bestätigt, riskiert eine Geldbuße bis 1.000 Euro, wer eine Adresse für eine Scheinanmeldung hergibt, bis 50.000 Euro (§ 54 BMG).

Beim Auszug?

Nein. Das Gesetz verlangt die Bestätigung nur für den Einzug (§ 19 Abs. 1 und 3 BMG). Wer innerhalb Deutschlands umzieht, meldet sich am alten Wohnort auch nicht ab. Nur wer ins Ausland zieht und keine Wohnung im Inland behält, meldet sich ab, und dafür braucht er keine Bestätigung des Vermieters.

Elektronische Bestätigung

Statt auf Papier kann der Wohnungsgeber den Einzug auch direkt gegenüber der Meldebehörde elektronisch bestätigen. Er bekommt dann ein Zuordnungsmerkmal, das er dir mitteilt und das du bei der Anmeldung angibst (§ 19 Abs. 4 BMG). Ob deine Gemeinde das anbietet, steht auf ihrer Website. Diese Seite übermittelt nichts an Behörden: Sie erstellt die schriftliche Bestätigung.

Speichern, Link und Datenschutz

Deine Eingaben und die Unterschrift bleiben im lokalen Speicher dieses Browsers, das PDF entsteht auf deinem Gerät. Der Link für den Vermieter enthält die Eingaben ohne Unterschrift nach dem #-Zeichen. Diesen Teil einer Adresse senden Browser nicht an Server, und die Seite entfernt ihn sofort nach dem Öffnen aus der Adresszeile. Wer den Link hat, kann die Angaben lesen, schick ihn deshalb nur an deinen Wohnungsgeber.

Nach der Bestätigung

Mit der Bestätigung meldest du dich an. Welche Unterlagen das Bürgeramt sonst sehen will und was bei Verspätung droht, steht im Ratgeber Wohnsitz ummelden. Wer außer dem Amt deine neue Adresse braucht, steht auf der Seite Was alles ummelden? Beim Einzug lohnt auch ein Übergabeprotokoll mit den Zählerständen.

Grenzen

Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Ob deine Meldebehörde eine Unterschrift auf dem Display im ausgedruckten PDF annimmt oder eine Unterschrift mit Stift möchte, haben wir nicht bei jeder Stadt geprüft. Im Zweifel druckst du das PDF ohne Unterschrift aus und lässt es auf Papier unterschreiben. Die Unterschrift auf dem Display ist ein Bild und keine qualifizierte elektronische Signatur.