Umzugsplan

Ratgeber

Strom, Gas und Internet beim Umzug

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Strom und Gas hängen an der Wohnung, der Internetvertrag an dir. Für beides gibt es klare Regeln, und für beides zählt der Zählerstand oder der Schalttermin am Umzugstag.

Zeitplan

Verträge rund um den Umzug am Sa., 30. Jan. 2027
AufgabeAbstandTermin im Plan
Internet und Telefon: Umzug melden8 Wochen vorherSa., 5. Dez. 2026
Strom und Gas ummelden oder kündigen6 Wochen vorherSa., 19. Dez. 2026
Rundfunkbeitrag: neue Adresse melden1 Woche vorherSa., 23. Jan. 2027
Zählerstände in der alten Wohnung ablesen und fotografierenAm UmzugstagSa., 30. Jan. 2027
Zählerstände in der neuen Wohnung ablesenAm UmzugstagSa., 30. Jan. 2027

Der Internetanschluss steht am frühesten im Plan, weil die Schaltung am neuen Ort Vorlauf braucht.

Strom und Gas: drei Möglichkeiten

Was passiert ohne Vertrag?

Das Licht geht trotzdem an. Wer Strom aus dem Netz entnimmt, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, wird vom Grundversorger beliefert: Der Grundversorgungsvertrag kann dadurch zustande kommen, dass Elektrizität entnommen wird, und du musst dem Grundversorger die Entnahme dann unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Die Netzbetreiber stellen den Grundversorger fest und veröffentlichen ihn im Internet.

Die Grundversorgung bindet dich nicht lange. Den Grundversorgungsvertrag kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, die Kündigung braucht Textform, und der Grundversorger darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 StromGVV, für Gas § 20 GasGVV). Du kannst also einziehen, die Preise in Ruhe vergleichen und dann wechseln.

Zählerstände am Umzugstag

Der Zählerstand trennt deinen Verbrauch von dem des Vor- oder Nachmieters.

Ohne gemeldeten Stand bleibt nur eine Schätzung, und über Schätzungen lässt sich schlecht streiten.

Internet und Telefon

Für Telekommunikationsverträge regelt das Gesetz den Umzug ausdrücklich (§ 60 TKG):

Praktisch heißt das: Melde den Umzug früh, lass dir schriftlich bestätigen, ob und mit welcher Geschwindigkeit der Anbieter an der neuen Adresse liefert, und vereinbare einen festen Schalttermin. Liefert er dort nur eine geringere Leistung als vereinbart, frag nach, ob er das als „nicht angeboten“ behandelt, und lass dir die Antwort schriftlich geben.

Rundfunkbeitrag

Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben. Stand Mo., 12. Okt. 2026 nennt der Beitragsservice 18,36 Euro im Monat, unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben. Den Umzug teilst du online mit. Ziehst du mit jemandem zusammen und habt ihr beide ein Beitragskonto, entscheidet ihr, unter welchem Konto die gemeinsame Wohnung geführt wird. Das andere Konto wird mit Verweis auf dessen Beitragsnummer abgemeldet.

Reihenfolge für die neue Wohnung

  1. Internet: Verfügbarkeit prüfen, Umzug melden, Schalttermin vereinbaren.
  2. Strom und Gas: bisherigen Vertrag ummelden oder neuen abschließen, sonst zunächst Grundversorgung.
  3. Am Umzugstag: Zähler in beiden Wohnungen ablesen und melden.
  4. Danach: Rundfunkbeitrag ummelden, Abschlussrechnungen der alten Wohnung prüfen.

Welche Stellen sonst deine neue Adresse brauchen, steht auf der Seite Was alles ummelden?

Quellen

Gesetzestexte und Anbieterseiten zuletzt gelesen am Mo., 12. Okt. 2026. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.