Strom, Gas und Internet beim Umzug
Strom und Gas hängen an der Wohnung, der Internetvertrag an dir. Für beides gibt es klare Regeln, und für beides zählt der Zählerstand oder der Schalttermin am Umzugstag.
Zeitplan
| Aufgabe | Abstand | Termin im Plan |
|---|---|---|
| Internet und Telefon: Umzug melden | 8 Wochen vorher | Sa., 5. Dez. 2026 |
| Strom und Gas ummelden oder kündigen | 6 Wochen vorher | Sa., 19. Dez. 2026 |
| Rundfunkbeitrag: neue Adresse melden | 1 Woche vorher | Sa., 23. Jan. 2027 |
| Zählerstände in der alten Wohnung ablesen und fotografieren | Am Umzugstag | Sa., 30. Jan. 2027 |
| Zählerstände in der neuen Wohnung ablesen | Am Umzugstag | Sa., 30. Jan. 2027 |
Der Internetanschluss steht am frühesten im Plan, weil die Schaltung am neuen Ort Vorlauf braucht.
Strom und Gas: drei Möglichkeiten
- Vertrag mitnehmen: Frag deinen Anbieter, ob er dich an der neuen Adresse weiter beliefert. Wenn ja, melde den Umzug mit Auszugsdatum, neuer Adresse und später den Zählerständen.
- Vertrag beenden: Ob du wegen des Umzugs vorzeitig kündigen darfst, steht in deinem Vertrag. Frag den Anbieter schriftlich, wenn du es dort nicht findest.
- Neu abschließen: Für die neue Wohnung brauchst du Zählernummer und Einzugsdatum. Die Zählernummer bekommst du vom Vermieter oder liest sie bei der Besichtigung ab.
Was passiert ohne Vertrag?
Das Licht geht trotzdem an. Wer Strom aus dem Netz entnimmt, ohne einen Vertrag abgeschlossen zu haben, wird vom Grundversorger beliefert: Der Grundversorgungsvertrag kann dadurch zustande kommen, dass Elektrizität entnommen wird, und du musst dem Grundversorger die Entnahme dann unverzüglich in Textform mitteilen (§ 2 Abs. 2 StromGVV). Grundversorger ist das Unternehmen, das im Netzgebiet die meisten Haushaltskunden beliefert (§ 36 Abs. 2 EnWG). Die Netzbetreiber stellen den Grundversorger fest und veröffentlichen ihn im Internet.
Die Grundversorgung bindet dich nicht lange. Den Grundversorgungsvertrag kannst du mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, die Kündigung braucht Textform, und der Grundversorger darf dafür kein gesondertes Entgelt verlangen (§ 20 StromGVV, für Gas § 20 GasGVV). Du kannst also einziehen, die Preise in Ruhe vergleichen und dann wechseln.
Zählerstände am Umzugstag
Der Zählerstand trennt deinen Verbrauch von dem des Vor- oder Nachmieters.
- Lies in der alten Wohnung alle Zähler bei der Übergabe ab und fotografiere sie mit Zählernummer.
- Mach dasselbe in der neuen Wohnung, bevor du den ersten Verbraucher einschaltest.
- Trage die Stände ins Übergabeprotokoll ein und lass sie mit unterschreiben.
- Melde sie deinem Versorger. Viele haben dafür ein Formular im Kundenkonto.
Ohne gemeldeten Stand bleibt nur eine Schätzung, und über Schätzungen lässt sich schlecht streiten.
Internet und Telefon
Für Telekommunikationsverträge regelt das Gesetz den Umzug ausdrücklich (§ 60 TKG):
- Wenn du den Vertrag weiterführen möchtest, muss der Anbieter die Leistung am neuen Wohnsitz ohne Änderung der Vertragslaufzeit und der sonstigen Vertragsinhalte erbringen, soweit er sie dort anbietet.
- Für den Aufwand darf er ein angemessenes Entgelt verlangen. Es darf nicht höher sein als das Entgelt für die Schaltung eines Neuanschlusses.
- Bietet er die Leistung am neuen Wohnsitz nicht an, kannst du mit einer Frist von einem Monat kündigen. Die Kündigung kann zum Zeitpunkt des Auszugs oder zu einem späteren Zeitpunkt erklärt werden.
- Anbieter und Netzbetreiber müssen zusammenarbeiten, damit der Anschluss am neuen Wohnsitz an dem Tag aktiviert wird, den du ausdrücklich mit dem Anbieter vereinbart hast.
Praktisch heißt das: Melde den Umzug früh, lass dir schriftlich bestätigen, ob und mit welcher Geschwindigkeit der Anbieter an der neuen Adresse liefert, und vereinbare einen festen Schalttermin. Liefert er dort nur eine geringere Leistung als vereinbart, frag nach, ob er das als „nicht angeboten“ behandelt, und lass dir die Antwort schriftlich geben.
Rundfunkbeitrag
Der Rundfunkbeitrag wird je Wohnung erhoben. Stand Mo., 12. Okt. 2026 nennt der Beitragsservice 18,36 Euro im Monat, unabhängig davon, wie viele Personen in der Wohnung leben. Den Umzug teilst du online mit. Ziehst du mit jemandem zusammen und habt ihr beide ein Beitragskonto, entscheidet ihr, unter welchem Konto die gemeinsame Wohnung geführt wird. Das andere Konto wird mit Verweis auf dessen Beitragsnummer abgemeldet.
Reihenfolge für die neue Wohnung
- Internet: Verfügbarkeit prüfen, Umzug melden, Schalttermin vereinbaren.
- Strom und Gas: bisherigen Vertrag ummelden oder neuen abschließen, sonst zunächst Grundversorgung.
- Am Umzugstag: Zähler in beiden Wohnungen ablesen und melden.
- Danach: Rundfunkbeitrag ummelden, Abschlussrechnungen der alten Wohnung prüfen.
Welche Stellen sonst deine neue Adresse brauchen, steht auf der Seite Was alles ummelden?
Quellen
- § 60 TKG: Umzug
- § 2 StromGVV und § 20 StromGVV: Vertragsschluss und Kündigung in der Grundversorgung
- § 20 GasGVV: Kündigung in der Gas-Grundversorgung
- § 36 EnWG: Grundversorgungspflicht
- Beitragsservice: rundfunkbeitrag.de und Informationen für Bürgerinnen und Bürger (gelesen am Mo., 12. Okt. 2026)
Gesetzestexte und Anbieterseiten zuletzt gelesen am Mo., 12. Okt. 2026. Dieser Artikel ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.